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Verhaltenskodex der BAUER GmbH

Die BAUER GmbH versteht sich als Teil einer international verflochtenen Wirtschaft und bekennt sich zu ihrer Verantwortung als Unternehmen. Wir verpflichten uns zu einem rechtssicheren, ethischen und nachhaltigen Handeln. Dabei bringen wir ökonomische, ökologische und soziale Belange in einen angemessenen Interessenausgleich und beachten die international anerkannten Menschenrechte sowie Arbeitsstandards.

Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Standorte der BAUER GmbH, für alle Beschäftigten unabhängig von Funktion und Beschäftigungsart sowie für externe Personen, die in unserem Auftrag tätig sind. Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung. Führungskräfte leben die Inhalte vor, Mitarbeitende halten sie ein. Lieferanten und Dienstleister werden zur Beachtung der Grundsätze angehalten.

1. Gesetzestreue und Integrität

Wir verfolgen ausschließlich legale Geschäftsziele und -praktiken und unterhalten nur mit seriösen Partnern Geschäftsbeziehungen. Wir respektieren unterschiedliche rechtliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Hintergründe und achten das Recht und die Gesetze der Länder und Regionen, in denen geschäftliche Tätigkeiten stattfinden.

2. Fairer und freier Wettbewerb

Wir bekennen uns zu einem freien und fairen Wettbewerb. Kartellrechtswidrige Absprachen, die Einschränkung des Wettbewerbs oder die Nutzung unlauterer Geschäftspraktiken lehnen wir strikt ab und werden diese nicht tolerieren.

3. Korruptionsprävention und Interessenkonfliktmanagement

Korruption, Bestechung und jegliche Form unlauterer Vorteilsgewährung sind mit unseren ethischen Grundsätzen unvereinbar. Wir vermeiden bereits den Anschein der Einflussnahme durch Geschenke, Einladungen oder sonstige Vorteile. Interessenkonflikte werden offengelegt und verantwortungsvoll gelöst; unser internes Interessenkonfliktmanagement definiert klare Regeln und Zuständigkeiten.

4. Zoll- und Exportkontrollvorschriften

Wir beachten bei der Ein- und Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen die geltenden Zoll- und Exportkontrollvorschriften, einschließlich Sanktionen und Embargos, und unterhalten Prozesse zur rechtskonformen Abwicklung.

5. Ordnungsgemäße Buchführung und Geldwäscheprävention

Geschäftsvorfälle werden vollständig, korrekt und nachvollziehbar erfasst. Wir täuschen keine Geschäftsvorfälle vor und verschleiern oder verfälschen diese nicht. Die geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche werden eingehalten; verdächtige Transaktionen werden geprüft und gemeldet.

6. Datenschutz und Informationssicherheit

Wir respektieren die Persönlichkeitsrechte unserer Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Kunden und verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Informationssicherheit ist integraler Bestandteil unserer Prozesse; wir treffen technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen und Geschäftsgeheimnisse.

7. Schutz geistigen Eigentums und Vertraulichkeit

Wir respektieren das geistige Eigentum Dritter und schützen anvertraute Geschäfts-geheimnisse vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung. Beim Austausch von Know-how und Technologien achten wir auf ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der Rechte.

8. Produktverantwortung

Wir gewährleisten die Sicherheit und Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen und richten unser Handeln an den europäischen gesetzlichen Bestimmungen aus. Informationen und Marketingmaßnahmen erfolgen fair, transparent und wahrheitsgemäß.

9. Menschenrechte und Arbeitsstandards

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wir achten die international anerkannten Menschenrechte und orientieren uns an den Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

10. Ablehnen von Kinderarbeit

Kinderarbeit wird nicht toleriert. Wir halten mindestens das gesetzlich geltende Mindestalter für die Arbeitsaufnahme ein. Praktika werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen organisiert.

11. Keine Zwangs- oder Pflichtarbeit

Wir lehnen Zwangsarbeit, Menschenhandel und jede Form unfreiwilliger Arbeits- und Dienstleistungen ab. Beschäftigungsverhältnisse beruhen auf Freiwilligkeit; das Recht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen wird respektiert.

12. Arbeitszeit und Erholung

Wir wenden die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und Erholungsurlaub, an. Arbeitszeitregelungen werden transparent kommuniziert und eingehalten, um die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeitenden zu fördern.

13. Vergütung

Wir vergüten Arbeitsleistungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Gesetzlich nicht zugelassene Lohnabzüge, insbesondere Disziplinarmaßnahmen, lehnen wir ab. Gehaltsanpassungen erfolgen in einem fairen und transparenten Verfahren unter Beteiligung des Betriebsrats.

14. Koalitionsfreiheit und Kollektivverhandlungen

Wir respektieren das Recht der Mitarbeitenden auf Koalitionsfreiheit und Ver-sammlungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektivverhandlungen, soweit dies rechtlich zulässig und möglich ist. Wo dies nicht zulässig ist, suchen wir sachgerechte Lösungen.

15. Vielfalt und Inklusion: Diskriminierungsverbot

Wir fördern eine Arbeitsumgebung, die Vielfalt und Chancengleichheit ermöglicht. Diskriminierung aufgrund nationaler oder ethnischer Herkunft, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung wird nicht toleriert. Der Grundsatz gleicher Entlohnung für gleichwertige Arbeit gilt gleichermaßen.

16. Integrität im Bewerbungsprozess

Wir verpflichten uns zu einem fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Bewerbungsprozess. Entscheidungen über Einstellungen, Versetzungen und Beförderungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage von Qualifikation und Eignung. Jede Form der Vorteilsnahme oder Benachteiligung wird abgelehnt; Interessenkonflikte werden offengelegt.

17. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Wir stellen unseren Mitarbeitenden ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld zur Verfügung und beachten die gesetzlichen sowie anerkannten Standards des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Feuer- und Brandschutz, ausreichende Beleuchtung, klimatische Bedingungen und jederzeit zugängliche sanitäre Anlagen sind gewährleistet. Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen werden regelmäßig kommuniziert und deren Einhaltung überwacht.

18. Umweltschutz, Klima- und Ressourcenschutz

Wir erfüllen sämtliche Anforderungen der jeweils anwendbaren Umweltschutzgesetze und verpflichten uns zu einer kontinuierlichen Verbesserung unserer Umweltleistung. Wir gehen verantwortungsbewusst mit Ressourcen um, fördern die Kreislaufwirtschaft und reduzieren die negativen Umweltauswirkungen unserer Tätigkeiten schrittweise.

Gefährliche Stoffe werden, soweit möglich, durch unbedenkliche Produkte ersetzt; für verbleibende Gefahrstoffe und Abfälle halten wir die Vorschriften zur Lagerung, Verwendung und Entsorgung ein. Arbeitsschutzanweisungen zur sicheren Handhabung werden beachtet; wir führen ein Arbeitsstoff- und Gefahrstoff-Verzeichnis (AGV).

Wir verwenden kein Quecksilber (Minamata-Konvention) und keine persistenten organischen Schadstoffe (Stockholmer Konvention). Der Einsatz erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zur Wassereinsparung und Energieeffizienz sind Teil unseres Selbstverständnisses. Wir bekennen uns zum Ziel einer klimaneutralen Zukunft und prüfen fortlaufend Möglichkeiten zur Reduktion von Treibhausgasemissionen.

19. Artenschutz und Biodiversität

Wir beachten die Grundsätze zum Schutz der biologischen Vielfalt. Maßgeblich ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen.

20. Lieferkettensorgfalt und Anforderungen an Lieferanten

Wir erwarten von unseren Lieferanten und Dienstleistern die Einhaltung der in diesem Kodex dargelegten Grundsätze. Soweit erforderlich und möglich, unterstützen wir unsere Partner bei der Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Bei der Auswahl von Lieferanten berücksichtigen wir deren Leistungsfähigkeit in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Integrität.

21. Interne Meldestelle und Hinweisgeberschutz

Zur Meldung von Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex unterhalten wir eine interne Meldestelle. Eingehende Hinweise werden vertraulich behandelt; Meldende sind vor Benachteiligungen geschützt. Die jeweils aktuelle Kontaktadresse der Meldestelle ist auf unserer Website verfügbar.

Die Inhalte dieses Kodex werden in relevante Geschäftsprozesse integriert. Wir führen angemessene Kontrollen und interne Audits durch, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen, und leiten bei Bedarf Verbesserungen ein.

Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können arbeitsrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wir gehen Hinweisen systematisch nach und ergreifen geeignete Maßnahmen zur Abstellung und Prävention.

Dieser Verhaltenskodex tritt am Ausfertigungsdatum in Kraft und wird regelmäßig auf Aktualität und Angemessenheit überprüft. Änderungen werden durch die Geschäftsführung beschlossen und kommuniziert.

Südlohn, September 2026